Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen des Young Talents Wettbewerbs 2023

1. Veranstalter und Zielsetzung

(1) Veranstalter des Young Talents Wettbewerbs 2023 (in der Folge kurz „Wettbewerb“ genannt) sind die Österreich Werbung, Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien, Tel.: +43 1 588 66-0, Fax: +43 1 588 66-40, www.austriatourism.com und die Österreichische Gesellschaft für Angewandte Forschung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Dorotheergasse 7, 1010 Wien, Tel.: +43 1 512 29 18 11 oegaf.org (in Folge kurz „Veranstalter“ genannt). 

(2) Zuständig für die Abwicklung und Dokumentation des Wettbewerbs ist die Österreich Werbung. Die ÖGAF wird zur Auswertung und Beurteilung der eingereichten Lösungsvorschläge und Bestimmung der Gewinner des Wettbewerbs eingebunden.

(3) Ziel des Wettbewerbs ist die Einreichung einer Bewerbung, die einen Lösungsvorschlag (z.B. Lösungs¬skizze, Konzept, Nachweise eines erfolgreich umgesetzten Projekts) für eine von den Veranstaltern vorgegebene Problemstellung im Tourismusbereich beinhaltet.
 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Studenten und Young Professionals, sofern sie in Österreich eine Ausbildung im Tourismusbereich absolvieren und in Österreich wohnhaft sind. Diese können auch als Team am Wettbewerb teilnehmen.

3. Bewerbung und Teilnahme am Wettbewerb

(1) Die Zulassung zum Wettbewerb als Teilnehmer setzt die fristgerechte Bewerbung samt Lösungsvorschlag per Online-Formular der Österreich Werbung voraus. Bewerbungen unter Angabe von unvollständigen Daten, unter Bedingungen oder Vorbehalten werden nicht akzeptiert. Auch verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

(2) Die Bewerbung darf ausschließlich von den Teilnahmeberechtigten selbst übermittelt werden.

Die Bewerber nehmen mit der Teilnahme am Wettbewerb die gegenständlichen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis und akzeptieren diese. Reicht ein Teilnehmer die Bewerbung für sein Team ein, ist dieser Teilnehmer verpflichtet, sicherzustellen, dass jedes Teammitglied die gegenständlichen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. 

(3) Jeder Teilnahmeberechtigte kann nur eine Bewerbung einreichen. Werden für einen Teilnahmeberechtigten mehrere Bewerbungen übermittelt, wird lediglich die erste Bewerbung berücksichtigt. 

(4) Die Absendung der Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Wettbewerb. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, eine Bewerbung, die nicht den auf der Website www.tourismustage.at angegebenen Kriterien entspricht, abzulehnen.

(5) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
 

4. Ablauf des Wettbewerbs und Prämierung

(1) Nach Eingang der Bewerbung bei der zuständigen Ansprechperson der Österreich Werbung erhält der Teilnehmer eine E-Mail, mit welcher der Eingang der Bewerbung bestätigt wird.

(2) Sämtliche Bewerbungen, die den Kriterien entsprechen, werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer von den Veranstaltern eingesetzten Fachjury inhaltlich geprüft. Die Fachjury wird die drei erfolgversprechendsten Lösungsvorschläge auswählen. Die Teilnehmer, die diese Vorschläge eingereicht haben, werden zum Österreichischen Tourismustag eingeladen, um ihren Lösungsvorschlag zu präsentieren.

(3) Nach der Präsentation des Lösungsvorschlages wird bzw. werden von den Veranstaltern und der ausgewählten Jury der/die Gewinner des Wettbewerbs gekürt. 

(4) Der Gewinner bzw. - im Fall der Bewerbung als Team - die Gewinner des Wettbewerbs erhält bzw. erhalten den Preis binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Gewinners bzw. der Gewinner. Klarstellend wird festgehalten, dass im Fall der Bewerbung als Team nicht jedes Teammitglied einen eigenen Preis erhält, sondern lediglich ein Preis an das Team vergeben wird, außer es ist explizit anders angegeben.

(5) Im Fall der Gewährung eines Sachpreises ist die Abgeltung in bar ausgeschlossen. Der Preis kann ferner nicht getauscht oder übertragen werden.

(6) Die Inanspruchnahme des Preises erfolgt stets auf Gefahr des Gewinners.

5. Teilnahme am ÖTT bzw. Abbruch oder Absage des ÖTT

(1) Der Österreichische Tourismustag („ÖTT“) findet am 2. Mai 2023 im ACV statt. Mit der Teilnahme beim Wettbewerb sind alle 3 ausgewählten Teilnehmer bzw. Teams automatisch für alle Programmpunkte des ÖTT (kostenlos) zugelassen und müssen sich für diese nicht gesondert anmelden.

(2) Die Kosten der eingeladenen Teilnehmer für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und angemessene Übernachtungskosten werden von den Veranstaltern getragen.

(3) Im Zuge der Teilnahme am ÖTT verpflichten sich die eingeladenen Teilnehmer, alle Gebäude-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften des Geländes einzuhalten und allfälligen Anweisungen von Mitarbeitern der Veranstalter Folge zu leisten. Verletzt ein Teilnehmer diese Pflichten, wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen und muss das ACV unverzüglich verlassen.

(4) Falls der ÖTT abgesagt oder vor der Präsentation abgebrochen werden muss, wird der Gewinner direkt anhand des eingereichten Lösungsvorschlags ermittelt. 

6. Rechte an der Bewerbung bzw. dem darin enthaltenen Lösungsvorschlag

Die Veranstalter sind zeitlich und räumlich uneingeschränkt dazu berechtigt, den Inhalt der Bewerbung zur Gänze oder in Auszügen für Marketingmaßnahmen und Berichterstattungen in Verbindung mit dem Wettbewerb online und offline unentgeltlich zu verwenden sowie die Ideen und Lösungsansätze, die sich in den Bewerbungen manifestieren, im eigenen Namen online und offline in der Tourismusbranche unentgeltlich zu bewerben. Sofern an (Teilen) der Bewerbung geistige Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte der Teilnehmer bestehen, räumen die Teilnehmer den Veranstaltern hiermit das Recht ein, diese im Zusammenhang mit den vorgenannten Veröffentlichungen zeitlich und räumlich uneingeschränkt unentgeltlich zu verwenden. Dasselbe gilt auch für die weltweiten Partnerbüros der Österreich Werbung, eine Liste der Partnerbüros ist abrufbar unter: [https://www.austriatourism.com/maerkte/]. Die Veranstalter, die Partnerbüros der Österreich Werbung und die österreichischen Tourismusbetriebe sind nicht dazu verpflichtet, die Teilnehmer zu benennen. 
Sollten österreichische Tourismusbetriebe die Ideen und Lösungsansätze, die sich in den Bewerbungen manifestieren, praktisch umsetzen wollen, können sie sich mit Österreich Werbung in Verbindung setzen, die den Kontakt zu den Teilnehmern herstellt.

7. Verarbeitung der Daten von Teilnehmern, Film- und Fotoaufnahmen

Die Veranstalter werden Fotografien sowie Film- und Videoaufnahmen des Wettbewerbs, der Veranstaltung sowie der Rahmenveranstaltungen anfertigen und zur internen Dokumentation der Veranstaltung verwenden. 
Zudem ist vorgesehen, Fotografien, Film- und Videoaufnahmen sowie Angaben zur Ausbildung der zum ÖTT geladenen Wettbewerbsteilnehmer zur Berichterstattung im Rahmen der Websites, Social-Media-Kanäle und Newsletter der Österreich Werbung zu veröffentlichen. Für diesen Zweck wird zu einem geeigneten Zeitpunkt die Einwilligung der geladenen Teilnehmer eingeholt.

8. Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen

Im Falle eines wesentlichen Verstoßes der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen wird die Bewerbung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

9. Sonstiges

(1) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb vor Bekanntgabe des Gewinners zu widerrufen.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(3) Es gilt die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 sowie unter Ausschluss der Kollisionsbestimmungen des IPRG vereinbart. 
Erfüllungsort ist Wien.

Informationen gem. Art. 13 DSGVO

Für die Datenverarbeitung verantwortlich sind

  • Österreich Werbung, Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien, T: +43 1 588 66-0, F: +43 1 588 66-40, datenschutz@austria.info
  • Österreichische Gesellschaft für Angewandte Forschung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Dorotheergasse 7, 1010 Wien, Tel.: +43 1 512 29 18 11, https://oegaf.org  

im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 DSGVO.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Angaben zur Speicherdauer

Von den Teilnehmern bereitgestellte Informationen werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) verarbeitet. 
Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Verantwortlichen erforderlich ist. Im Anschluss daran werden die Daten gelöscht.
Von der Österreich Werbung angefertigte Fotografien, Film- und Videoaufnahmen der Teilnehmer werden zum Zweck der internen Dokumentation auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) verarbeitet. Das verfolgte berechtigte Interesse liegt in der Dokumentation der eigenen Veranstaltungstätigkeiten.

Eine Löschung dieser Daten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Betroffenen Personen steht aber jederzeit das Recht auf Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu. Die Österreich Werbung wird den Widerspruch prüfen und, sofern dieser berechtigt ist, die relevanten Daten löschen.

Empfänger, Übermittlungen an Drittländer

Österreich Werbung und ÖGAF werden untereinander Daten austauschen, soweit dies zum Erreichen der oben angeführten Zwecke erforderlich ist. Sollten Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, werden mit diesen Vereinbarungen gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen, die sicherstellen, dass an diese übermittelte Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen der Verantwortlichen verarbeitet werden.
Es erfolgen keine Übermittlungen an Drittländer oder internationale Organisationen ohne angemessenes Schutzniveau iSd Art. 45 Abs. 1 DSGVO.

Betroffenenrechte, Beschwerde an die Aufsichtsbehörde

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch der Art. 15-18 bzw. 20-21 DSGVO zu. Die entsprechenden Anträge können bei beiden Verantwortlichen über die oben angeführten Kontakt¬möglichkeiten eingebracht werden.
Sollten teilnehmende Personen der Meinung sein, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzt, haben sie das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at), Barichgasse 40-42, 1030 Wien.